Italien: Für Forfettari bleibt die CU-Pflicht trotz Befreiung von der E-Rechnung
Italienische Forfettari, die von der E-Rechnungsstellung befreit sind, müssen weiterhin ihre CU-Pflichten erfüllen. Diese Pflicht bleibt unabhängig vom Rechnungsformat bestehen und erfordert eine sorgfältige Erfüllung durch die Steuerpflichtigen.