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Eine weit verbreitete Fehlinterpretation unter italienischen Freiberuflern im Forfettar-Regime führt derzeit zu Compliance-Risiken bei der Jahresabschlusserklärung. Trotz Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung über das Sistema di Interscambio (SdI) besteht weiterhin die Verpflichtung zur Abgabe der Certificazione Unica (CU). Diese Pflicht gilt unabhängig vom verwendeten Rechnungsformat und betrifft alle qualifizierten Einkommensbeziehungen.
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Italien: Für Forfettari bleibt die CU-Pflicht trotz Befreiung von der E-Rechnung

Eine weit verbreitete Fehlinterpretation unter italienischen Freiberuflern im Forfettar-Regime führt derzeit zu Compliance-Risiken bei der Jahresabschlusserklärung. Trotz Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung über das Sistema di Interscambio (SdI) besteht weiterhin die Verpflichtung zur Abgabe der Certificazione Unica (CU). Diese Pflicht gilt unabhängig vom verwendeten Rechnungsformat und betrifft alle qualifizierten Einkommensbeziehungen.

Kontext: Die getrennten Pflichten der Forfettari

Seit Juni 2026 gibt es in Italien eine klare Trennung zwischen den Pflichten zur elektronischen Rechnungsstellung und der Jahresabschlusserklärung. Diese Unterscheidung ist besonders relevant für Freiberufler im Forfettar-Regime, die unter bestimmten Umsatzgrenzen von der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung über das SdI befreit sind. Die Befreiung betrifft ausschließlich die Art und Weise der Rechnungsstellung, nicht jedoch die damit verbundenen Steuererklärungspflichten.

Die Certificazione Unica (CU) ist ein standardisiertes Dokument, das jährlich für qualifizierte Einkommensbeziehungen auszustellen ist. Diese Pflicht bleibt unabhängig davon bestehen, ob die Rechnungen elektronisch über das SdI oder in Papierform ausgestellt wurden. Forfettari, die von der E-Rechnungsstellung befreit sind, müssen dennoch sicherstellen, dass sie ihre CU-Pflichten erfüllen. Diese Pflicht besteht insbesondere für alle entgeltlichen beruflichen Beziehungen, die unter die CU-Vorschriften fallen.

Aktuelle Systemkontext

Die technischen Updates des SdI im Mai 2026 haben diese getrennten Pflichten nicht verändert. Die Unterscheidung zwischen den Pflichten zur elektronischen Rechnungsstellung und den Steuererklärungspflichten bleibt unverändert bestehen. Diese klare Trennung ist für die Praxis wichtiger denn je, da sie sicherstellt, dass alle Steuerpflichtigen ihre Verpflichtungen korrekt erfüllen können.

Was sich ändert: Keine umfassende Befreiung

Die Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für bestimmte Forfettari bedeutet nicht, dass diese Steuerpflichtigen von allen weiteren Verpflichtungen befreit sind. Die CU-Pflicht bleibt bestehen und muss unabhängig vom Rechnungsformat erfüllt werden.

Praktische Auswirkungen

Für Forfettari, die von der E-Rechnungsstellung befreit sind, bedeutet dies, dass sie weiterhin ihre CU-Pflichten erfüllen müssen. Dies kann insbesondere für kleinere Freiberufler eine Herausforderung darstellen, da sie möglicherweise nicht über die notwendigen Ressourcen oder das Know-how verfügen, um diese Pflichten korrekt zu erfüllen.

Risiken und Chancen

Das größte Risiko besteht darin, dass die Befreiung von der E-Rechnungsstellung fälschlicherweise als umfassende Befreiung von allen Steuerpflichten interpretiert wird. Dies könnte dazu führen, dass Forfettari ihre CU-Pflichten nicht erfüllen und dadurch möglicherweise Steuernachzahlungen oder andere rechtliche Konsequenzen riskieren.

Auswirkungen auf freie Berufe und Steuerberater

Die aktuelle Situation erfordert eine besondere Aufmerksamkeit von Seiten der freien Berufe und ihrer Steuerberater. Die klaren Unterschiede zwischen den Pflichten zur elektronischen Rechnungsstellung und der Jahresabschlusserklärung müssen klar kommuniziert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Compliance-Risiken

Für Steuerberater besteht die Herausforderung darin, ihre Mandanten über die bestehenden Pflichten zu informieren und sicherzustellen, dass diese korrekt erfüllt werden. Dies erfordert eine detaillierte Kenntnis der aktuellen Vorschriften und der technischen Möglichkeiten, die zur Erfüllung dieser Pflichten genutzt werden können.

Praktische Schritte

Steuerberater sollten ihre Mandanten über die bestehenden Pflichten informieren und ihnen bei der Erfüllung dieser Pflichten unterstützen. Dies kann durch die Bereitstellung von Schulungen, die Nutzung von Softwarelösungen oder die Bereitstellung von Vorlagen für die CU erfolgen. Wichtig ist, dass alle Schritte dokumentiert werden, um im Falle einer Überprüfung durch die Steuerbehörden nachweisen zu können, dass alle Pflichten korrekt erfüllt wurden.

Ausblick: Was kommt auf die Forfettari zu?

In naher Zukunft werden keine weiteren Änderungen an den bestehenden Pflichten erwartet. Die technische Infrastruktur des SdI wird weiterhin aktualisiert und verbessert, um die Erfüllung der bestehenden Pflichten zu erleichtern. Für Forfettari und ihre Steuerberater ist es wichtig, sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, um sicherzustellen, dass alle Pflichten korrekt erfüllt werden.

Offene Fragen

Einige offene Fragen bleiben bestehen, insbesondere im Hinblick auf die technische Umsetzung der CU-Pflichten. Es bleibt abzuwarten, ob in Zukunft weitere Erleichterungen für die Forfettari geschaffen werden, um deren Compliance-Belastung zu reduzieren.

Zweitordnungen Effekte

Ein weiterer Aspekt, der beachtet werden muss, ist die mögliche Ausweitung der E-Rechnungsverpflichtung auf weitere Gruppen von Steuerpflichtigen. Dies könnte in Zukunft zu einer Erhöhung der Compliance-Belastung führen, insbesondere für kleinere Unternehmen und Freiberufler.

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